Denn es gibt nicht nur Blechschäden
Jährlich werden in Deutschland rund 400.000 Personen bei Verkehrsunfällen verletzt. Insbesondere bei einer bleibenden Beeinträchtigung der Gesundheit können hohe Kosten auf die Betroffenen zukommen.
Mitfahrer können ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflicht- versicherung des Halters geltend machen. Aber der Fahrer geht bei selbstverschuldeten Unfällen bei der Entschädigung leer aus. Sorgen Sie deshalb vor.
Wer ist versichert?
Versichert ist der Fahrer eines Pkws oder Campingfahrzeugs beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Egal, ob Sie selbst fahren oder Freunde bzw. Familienangehörige am Steuer sitzen. Der Fahrerschutz leistet bis zu 12 Mio. € je Schadenfall. Sie haben dann im Fall der Fälle viel Schutz für wenig Geld.
Der Fahrerschutz erstattet zum Beispiel...
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Leistungen für sonstige Folgeschäden (z. B. Kosten für Umbau zum behindertengerechten Haus, Kosten für Haushaltshilfe
- Leistungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen und Waisenrente)
Werden Leistungen von anderer Stelle, z. B. vom Unfallgegner, dem Sozialversicherungsträger oder der Krankenkasse erbracht, werden diese angerechnet.


