Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde und der Geschädigte Schadenersatz fordert. Selbst Kosten in Millionenhöhe - zum Beispiel bei Personenschäden - werden von uns übernommen.
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen und
- übernehmen die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens bis zu 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei Personenschäden gilt eine Begrenzung von
12 Mio. € je geschädigte Person je Schadenfall - wehren unberechtigte Ansprüche - gegebenenfalls auch vor Gericht - ab.
- Versicherungsschutz in Europa und den außereuropäischen Gebieten, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angehören.
- Für Mietwagen haben Sie im europäischen Ausland mit der "Mallorca-Deckung" einen Versicherungsschutz bis zu der in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme und damit bis zu 100 Mio. € - ohne Mehrbeitrag!
Schutzbrief: Für die schnelle Hilfe rund um die Uhr
Bei Panne oder Unfall helfen wir Ihnen sofort weiter
- auch im europäischen Ausland:
- Hilfe bei Panne, Unfall und Naturkatastrophe
- Bergen, Abtransport, Abschleppen
- Übernachtung, Mietwagen, Rückfahrt
- Fahrzeugtransport
- Kinderrückholung, Kranken-Rückstransport
- Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten
- Arzneimittelversand und vieles mehr
Weitere Informationen zu den Leistungen des Schutzbriefes finden Sie >> hier.
Rabattschutz im Schadenfall
Im Classic-Tarif für Pkw können Sie gegen Mehrbeitrag einen "Rabattschutz" vereinbaren.
Vorteil: Nach einem selbstverschuldeten Unfall fahren Sie in derselben Schadenfreiheitsklasse weiter. Ihr Vertrag wird im Folgejahr nicht zurückgestuft.
Rabattretter in der Schadenfreiheitsklasse 25 inklusive
Wer in der höchsten Schadenfreiheitsklasse 25 fährt und einen Unfall verursacht, hat in unserer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sozusagen "einen Schaden frei": Ihr Rabatt bleibt Ihnen trotz des Unfalls erhalten - ohne Mehrbeitrag.
NEU: Die schlaue Lösung für Ihren Zweiten - profitieren Sie von unserer neuen Zweitwagen-Regelung
Wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen bereits in die SF-Klasse 4 einsteigen. Fragen Sie einfach nach.


