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Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige
 

Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige

Es ist schnell passiert: Im Urlaub wird aus dem gebuchten Traumhotel eine Lärmbaustelle, nach einem Verkehrsunfall ist unklar, wer die Schuld trägt, oder Sie sind von Stellenabbau betroffen.
In solchen Fällen sichert Sie der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige finanziell ab. Somit können Sie sich zusammen mit einem Rechtsanwalt voll und ganz auf die Problemlösung konzentrieren.

Was ist versichert?

Sie und die mitversicherten Personen genießen Rechtsschutz im privaten Lebensbereich, im beruflichen Umfeld und im Straßenverkehr sowie Rechtsberatung zu allen Rechtsfragen des privaten Bereichs ohne Mehrbeitrag. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer ist versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehegatte oder Lebenspartner
  • Ihre Kinder, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben
  • Alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge (auch mit Versicherungskennzeichen)
  • Alle versicherten Personen als Fahrer eines fremden Fahrzeugs (z. B. Mietwagen oder Firmenwagen)
  • Alle versicherten Personen als Radfahrer, Fußgänger und als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln

Für Mieter, Eigentümer und Vermieter

Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft, Streit um die Mietzahlung - Sie können Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz günstig um einen Rechtsschutz erweitern für:

  • Alle Ihre selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland (gemietet oder Wohneigentum)
  • Ihre vermieteten Wohneinheiten

Hier macht sich die Rechtsschutz-Versicherung für Nicht-Selbstständige bezahlt:

  • Sie haben ein Auto privat gekauft. Weil der Verkäufer einen Unfall verschwiegen hat, fordern Sie Ihr Geld zurück.
  • Eine Fehldiagnose im Krankenhaus führt zu ernsten Komplikationen. Das nehmen Sie nicht ohne weiteres hin.
  • Sie werden auf der Straße Opfer einer gefährlichen Körperverletzung und treten vor Gericht als Nebenkläger auf.
  • Ihr Arbeitgeber versetzt Sie ohne Ihr Einverständnis in eine andere Abteilung.
  • Nach der Fernseher-Reparatur gibt es außer der Rechnung nichts zu sehen. Sie möchten, dass nachgebessert wird.
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Unser Tipp:

Mehr Leistung mit Rechtsschutz PLUS! Wie Sie mit Rechtsschutz PLUS den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ideal ergänzen können, erfahren Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.