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Es ist schon eine Kunst . . .
 

. . . den Überblick beim Thema Betriebsrenten durch eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu behalten:

  • Rechtsanspruch für die Mitarbeiter,
  • Haftungsfragen für den Arbeitgeber,
  • Arbeitgeberfinanziert oder doch Entgeltumwandlung oder beides,
  • Nutzung der bAV auch für die Geschäftsleitung,
  • Einbeziehung der "Riester-Rente",
  • Berücksichtigung der kirchlichen/öffentlichen Zusatzversorgung,
  • Auswirkungen auf die Bilanz,
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, . . .

Spätestens die jüngsten Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung, der kirchlichen/öffentlichen Zusatzversorgung und der Beamtenversorgung haben dazu geführt, dass nicht mehr die Frage, ob die eigenverantwortliche Vorsorge die staatlichen Systeme ergänzen muss im Vordergrund steht. Vielmehr stellt sich die Frage, wie die effektivste Eigenvorsorge aussieht.

Neben der privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Fokus der Öffentlichkeit geraten - bietet dieser Weg doch eine Reihe staatlicher Förderungen an. Gut für Sie: Neben den Vorsorge-Möglichkeiten für die Geschäftsleitung selbst haben Sie mit der bAV ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation und wirken somit häufigem Personalwechsel entgegen.

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Unser Tipp:

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung oder doch arbeitgeberfinanziert oder sogar eine Kombination aus beidem? Individuelle Konzepte erhalten Sie von unseren Spezialisten.