Der Verkehrs-Rechtsschutz - ohne Wartezeit
Auch als besonnener Verkehrsteilnehmer können Sie leicht in einen Unfall oder in ein Bußgeldverfahren verwickelt werden, bei dem Sie rechtlichen Beistand brauchen. Mit unserer Hilfe sind die Anwalts- oder Gerichtskosten keine Hürde mehr.
Günstigen Verkehrs-Rechtsschutz erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss:
- Für ein bestimmtes Fahrzeug
- Für alle Fahrzeuge der Familie (Nichtselbstständige)
Welche Fahrzeuge können Sie versichern?
- Autos, Motorräder, Roller, Mopeds
- Alle anderen Motorfahrzeuge zu Lande
- Anhänger, Wohnwagen
Wer ist versichert?
Der Verkehrs-Rechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug gilt für
- Sie als Halter und Eigentümer des versicherten Fahrzeugs
- berechtigte Fahrer und Insassen
Darüber hinaus sind Sie versichert als
- Fahrer eines fremden Fahrzeugs, z. B. Mietwagen oder Firmenwagen
- Radfahrer
- Fußgänger
- Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
Alternativ können Sie als Nichtselbstständiger Ihren Verkehrs-Rechtsschutz auf alle zugelassenen Fahrzeuge der Familie erweitern. Jedes Familienmitglied genießt dann ebenfalls den oben beschriebenen Rechtsschutz.
Hier macht sich der Verkehrs-Rechtsschutz für Sie bezahlt:
- Man hat Ihnen auf einem Gebrauchtwagenmarkt einen Unfallwagen verkauft.
- Sie beanstanden eine mangelhafte Getriebe-Reparatur am Auto.
- Ihre mitversicherte Tochter gerät in einen Unfall, bei dem die Haftungslage unklar ist. Aus diesem Grund will die gegnerische Versicherung nur zum Teil leisten.
- Bei einem Unfall werden Personen verletzt - gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Sinnvolle Ergänzung:
Sie können die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um die BRUDERHILFE Rechtsberatung für den gesamten privaten Bereich erweitern.
Weitere Informationen finden Sie hier.


