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Chronische Gehaltseinbußen
 

Stichwort Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Vor Krankheiten ist niemand geschützt. Hat es einen dann erst einmal erwischt, ist meist Ruhe und Erholung die beste Medizin. Nicht umsonst zieht der Arzt seine Patienten mit einem "gelben Schein" aus dem Verkehr.

Aber wie sieht es in dieser Zeit mit Ihrem Verdienst aus?

  • Als Angestellter zahlt Ihr Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt weiter, aber danach ...? Diese Frage beantwortet Ihnen ausnahmsweise nicht Ihr Arzt oder Apotheker, sondern unser "Verdienstausfall-Rechner Krankheit".
  • Als Selbstständiger läuft Ihr Betrieb bestimmt ein paar Tage auch ohne Sie - aber danach ...?
  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld für maximal 78 Wochen - hoffentlich hält sich Ihre Krankheit auch an diesen Termin.

Therapievorschlag: Verdienstausfallabsicherung durch unser Krankentagegeld.

Von unserer Verdienstausfallversicherung erhalten Sie ab dem vereinbarten Zeitpunkt (in der Regel also ab der siebten Woche) das vereinbarte Tagegeld - und zwar steuerfrei. Dadurch sichern Sie Ihre finanzielle Existenz bzw. Ihren Lebensstandard auch bei längerfristigen Krankheiten (z. B. Beinbruch). Unsere Leistungen sind übrigens zeitlich nicht auf 78 Wochen beschränkt.

Und Sie bleiben flexibel: Denn Sie können Ihre Absicherung der Entwicklung Ihres Einkommens anpassen.

Lassen Sie sich Ihr ganz persönliches Angebot errechnen - schnell, unverbindlich und vor allem individuell. Am besten direkt von Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Oder Sie schicken uns eine E-Mail.

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Wenn die Genesung ausbleibt.

Die Statistik zeigt: Immer mehr Arbeitnehmer werden vor Rentenbeginn berufs- oder erwerbsunfähig. Mit wieviel Einkommen Sie dann noch vom Staat als "Erwerbsminderungsrente" rechnen können, zeigen wir Ihnen hier.