Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Mini-Jobs, trägt der Arbeitgeber grundsätzlich alleine die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. Geringfügig Beschäftigte zählen daher in der Regel nicht zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente. Mini-Jobber können jedoch freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichten und selbst einen Riestervertrag abschließen und sich so die staatlichen Zulagen sichern.
Und so funktioniert das Ganze:Bei einem Arbeitsentgelt von 400,00 € führt der Arbeitgeber in der Regel 15 % pauschal ab (bei 400,00 € sind das 60,00 €). Verzichtet der Mini-Jobber auf Versicherungsfreiheit stockt er den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf: Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 19,9 %, das sind beim oben genannten Arbeitsentgelt 79,60 €. Mit nur 19,60 € Eigenanteil (Differenz zwischen pauschalem Arbeitgeberanteil und Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung) erhält der Mini-Jobber Anspruch auf >>Riester-Förderung.
- Sie erwerben außerdem vollwertige Pflichtbeitragszeiten und die Vorversicherungszeiten können erhalten werden (zum Beispiel aus einer versicherten Teilzeitbeschäftigung).
- Sie erhalten grundsätzlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
- Aus der Rentenversicherungg erwerben Sie grundsätzlich Anspruch auf Reha-Maßnahmen.
Unser Riester-Tipp:
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