Logo"
E-MailTelefonPostAnsprechpartner vor Ort
 
kurz & bünding:
 

Gesetzliche Änderungen ab 2012 in der Altersvorsorge

Rente ab 60 - bis zum 31.12.2011 noch möglich
Bisher war für die private Altersvorsorge ein Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr möglich. Für Verträge ab dem 1. Januar 2012 gilt jedoch ein frühestmöglicher Ausstieg aus dem Berufsleben ab 62.
Sie möchten für sich entscheiden, mit 60 oder mit 63 in den Ruhestand zu gehen? Ein Vertragsabschluss in 2011 sichert die Möglichkeit, schon ab dem 60. Lebensjahr die Rente in Anspruch zu nehmen. Ab 2012 geschlossene Verträge, z. B. Rürup-, Riester- oder Betriebsrente, können gar nicht oder nur mit Nachteilen vor dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für die private Rente.

2,25 % Garantiezins - jetzt sichern
Im Februar diesen Jahres hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen bekannt gegeben: Zum 1. Januar 2012 wird dieser von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt. Die Absenkung des Garantiezinses betrifft jedoch nur Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden. Für Bestandskunden und Abschlüsse vor dem 31.12.2011 ändert sich nichts. Für sie gelten weiterhin die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrags.

Übrigens:
Der gesetzlich festgelegte Zins liegt derzeit bei 2,25 Prozent. Die Zinssätze für die Kapitalrendite liegen jedoch weit darüber: Bei der FAMILIENFÜRSORGE erhalten Anleger z. B. einen aktuellen Überschusszins von 4,10 Prozent. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Services & Highlights
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontakt
Adressänderung
Schadenmeldung
Services & Ratgeber
Formular-Center
Für Sie vor Ort
Presse
Traumstart
Online-Abschluss
Bedarf/Rechner
Kfz-Tarif-Rechner
Testen Sie hier Ihr Bibelwissen