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Betriebliche Altersversorgung für Mini-Jobber
 

Es gibt aktuell ca. 3 Mio. dauerhaft beschäftigte
400-€-Kräfte in Deutschland.

Diese Arbeitnehmer müssen grundsätzlich weder Steuern noch Sozialabgaben auf das aus ihrem 400-€-Job erzielte Einkommen zahlen. Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge zur Krankenversicherung (13% des Entgelts) und zur Rentenversicherung (15%). Außerdem führt er die pauschale Lohnsteuer (2%) ab.

Aus diesem Einkommen allein lässt sich schwerlich eine ausreichende zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Häufig sind Arbeitgeber - zur Kosteneinsparung - und Arbeitnehmer an einer Ausweitung der Arbeitszeit interessiert. Eine Entgeltzahlung von mehr als 400 € führt jedoch grundsätzlich zum Verlust des Geringfügigkeitsstatus.

Unser Tipp: Mit einer Entgeltumwandlung den Geringfügigkeitsstatus erhalten!

Die Lösung zur Wahrung des Status ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der Steuer- und Sozialabgabefreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) nach § 3 Nr. 63 EStG. Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze für Geringverdiener werden nur über eine bAV die Vorteile der Geringfügigkeit gewahrt. Ausdrücklich bezogen auf die Entgeltumwandlung geringfügig Beschäftigter ist das in den Geringfügigkeits-Richtlinien festgehalten.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Blick:

Ausdehnung der Beschäftigungszeiten engagierter Mitarbeiter ohne zusätzliche Lohnnebenkosten; dadurch können dann sogar weitere 400-€-Kräfte eingestellt werden. Der Arbeitnehmer erhält ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben neben seinem gewohnten Entgelt günstig eine Anwartschaft auf eine zusätzliche Altersversorgung. Er "verdient" nun brutto bis zu 620 €.

Und so funktioniert's:

Der Minijobber wandelt sein zusätzliches Entgelt für eine geringfügige Ausdehnung der Arbeitszeit aus dem Brutto um. Über das 400 € übersteigende Entgelt hinaus können so in diesem Jahr bis zu 220 € zusätzlich monatlich abgabefrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Weitere Details klären Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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