Mehr Netto vom Brutto.
Seit dem 01.01.2010 sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt steuerlich abzugsfähig und mindern als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das heißt für Sie: mehr Netto vom Brutto.
Wie hoch Ihre persönliche Steuerersparnis ist, berechnen Sie hier.
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