Logo"
E-MailTelefonPostAnsprechpartner vor Ort
 
Glossar
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Abfindungserklärung
Erklärung, die dem Versicherungsnehmer nach Abwicklung eines Schadens vorgelegt wird. Mit der Unterschrift wird die korrekte Abwicklung des Schadens bestätigt. Nach der Unterschrift ist es kaum noch möglich, Nachforderungen zu stellen.
Ablaufleistung
Begriff aus der Lebens-/Rentenversicherung. Der Betrag, den die Gesellschaft bei Vertragsablauf auszahlt, setzt sich zusammen aus der bei Vertragsabschluss garantierten Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile.
Altersvorsorge
Allgemein versteht man unter Altersvorsorge diejenigen Maßnahmen, durch die das Einkommen im Alter gesichert werden soll. Bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge wird dazu über einen längeren Zeitraum Geld angespart. Durch die Beitragszahlungen und durch den Zinseszinsmechanismus bildet sich dabei ein Kapitalstock, der schließlich die Versorgung im Alter sichert.
Alterungsrückstellung
Begriff aus der Privaten Krankenversicherung. Mit dem Alter wächst einerseits das Risiko der Krankheitskosten, andererseits wird in der Privaten Krankenversicherung eine Verminderung der Leistungen oder eine Erhöhung der Beiträge wegen des Älterwerdens ausgeschlossen. Deshalb wird zur Deckung des mit dem Alter wachsenden Risikos diese besondere Rückstellung gebildet.
Anpassungsversicherung vgl. Dynamik;
Die Leistungen aus der bestimmten Versicherungssparten (z. B. Lebens- oder Unfallversicherung) können an die Einkommensverhältnisse und die Versorgungsbedürfnisse laufend angepasst werden. Die Beiträge werden dazu planmässig erhöht, z. B. entsprechend der Entwicklung der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder um einen vereinbarten festen prozentualen Erhöhungssatz. Diese automatische Anpassung erfolgt ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes.
Ansprechpartner vor Ort
Kaum ein anderes Produkt ist so "erklärungsbedürftig" wie Versicherungen: Fernseher beispielsweise, können vor dem Kauf angesehen und sogar ausprobiert werden. Bei Versicherungsverträgen fällt das schon schwerer. Darum vertrauen die meisten Verbraucher einem Ansprechpartner vor Ort, der Fragen beantworten und konkrete Versorgungsanalysen durchführen kann. Über unsere PLZ-Suche finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Äquivalenzprinzip:
Äquivalenz = Gleichgewicht; Grundsatz der Gleichgewichtigkeit der Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer und der Risikoübernahme durch das Versicherungsunternehmen.
Arbeitnehmersparzulage
Für vermögenswirksame Leistungen, die auf einem Bausparkonto angelegt werden, erhält der Arbeitnehmer 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 € jährlich. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Erhaltene Arbeitnehmersparzulagen sind zurückzuzahlen, wenn die 7-jährige Bindefrist nicht eingehalten wird. Durch die hohe Arbeitnehmersparzulage lassen sich mit vermögenswirksamem Bausparen beachtliche Renditen erzielen. Die Arbeitnehmersparzulage muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird vom Finanzamt nach Prüfung der Einkommensgrenzen direkt dem Bausparkonto gut geschrieben. Das zu versteuernde Einkommen darf 17.900 € (Ledige) bzw. 35.800 € (Verheiratete) nicht überschreiten. Für Aktienfonds sind zusätzlich 400 € p. a. anlegbar. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt für Aktienfonds 18 % (in den neuen Bundesländern 22 %).
Aufschubzeit
Zeit zwischen dem Abschluß einer privaten Rentenversicherung und Zahlung der ersten Rente.
Beihilfe
Bestimmte Peronengruppen (z. B. Beamte, Richter,...) erhalten von ihrem "Dienstherren" (z. B. Bund, Land, ...) Beihilfen im Krankheitsfall. Der Dienstherr beteiligt sich also an den Kosten für Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus etc. Dementsprechend sind diese "Beihilfeberechtigten" nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Da die Beihilfe aber immer nur Anteile der Kosten im Krankheitsfall trägt, ergänzen nahezu alle beihilfeberechtigten Personen ihre Beihilfe durch eine private Krankenversicherung. Durch diese "Restkostenabsicherung" genießen die Beihilfeberechtigten den Status eines Privat-Patienten.
Beitrag
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit wird das vom Versicherungsnehmer zu entrichtende Entgelt als Beitrag bezeichnet. Bei Aktiengesellschaften spricht man von einer Prämie.
Beitragsanpassungsklausel
Anpassung der Beiträge an veränderte Aufwandssituationen während der Laufzeit eines Vertrages. Jährlich wird aufgrund der Anpassungsklauseln geprüft, ob eine Beitragskorrektur stattfinden muss. Dies geschieht durch unabhängige Treuhänder.
Beitragsbemessungsgrenze
In der gesetzlichen Renten- und gesetzlichen Krankenversicherung ist die Höhe der Beiträge vom jeweiligen Einkommen abhängig. Je höher das Einkommen, desto mehr Beiträge müssen gezahlt werden. Allerdings gilt diese Abhängigkeit nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Alle Einkommen unterhalb dieser Grenze werden für die Beitragszahlungen berücksichtigt. Einkommen darüber bleiben "beitragsfrei". Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird jährlich vom Bundessozialminister festgelegt. Die Grenze für die Krankenversicherung beträgt 75 % der Rentenversicherungsgrenze.
Beitragsfreistellung
Sollte es während der Dauer des Versicherungsvertrages zu Zahlungsschwierigkeiten des Versicherungsnehmers kommen, ist die Beitragsfreistellung eine von vielen Lösungsmöglichkeiten. Für die Dauer der Beitragsfreistellung muss der Versicherungsnehmer keine Beiträge bezahlen. Je nach Versicherungssparte läuft der Versicherungsschutz unverändert weiter, wird eingeschränkt oder ruht.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf nicht absehbare Zeit seinen Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben vermag, die seiner Ausbildung entspricht und gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzt.
Betriebliche Altersversorgung
Hierbei handelt es sich um die zweite Säule des Drei-Säulen-Systems. Das Prinzip: Entweder zahlt der Arbeitgeber freiwillige Sozialleistungen oder Teile des Gehaltes werden in Versicherungsbeiträge umgewandelt. Die Direktversicherung ist die übliche Form der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittelständischen Betrieben. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für seine Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Weitere Möglichkeiten für eine betriebliche Altersversorgung sind:
  • die Pensionskasse (von einem Großunternehmen selbst getragener und finanzierter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Versorgungsleistungen für Betriebsangehörige),
  • die Unterstützungskasse (rechtlich selbstständige Sozialeinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen),
  • die Pensionszusage (unmittelbares Versorgungsversprechen des Arbeitgebers)
  • der Pensionsfonds (rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge überweist)
Bezugsberechtigung
Der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung muss bei Vertragsabschluss eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der Bezugsberechtigte ist, d. h. die vereinbarten Leistungen erhält.
Deckungskapital
Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungs-Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den sogenannten Rückkaufswert ausbezahlt, worunter das um einen geringen Kostenabschlag reduzierte Deckungskapital zu verstehen ist.
Depotzahlung
Der Kunde kann die Beitragsdepotzahlung vereinbaren und zahlt die Beiträge für mehrere Jahre oder für die gesamte Beitragszahlungsdauer auf ein Depotkonto. Das Versicherungsunternehmen entnimmt jeweils zur Hauptfälligkeit einen Jahresbeitrag dem Depotkonto.
Direktversicherung
Unter Direktversicherung versteht man eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter(innen) abschließt und bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist und daher zumeist eine attraktive Vorsorgeform darstellt.
Doppelversicherungen
Vor dem Neuabschluss einer Versicherung muss darauf geachtet werden, ob in dieser Sparte nicht schon ausreichender Versicherungsschutz besteht. Doppelt hält in diesem Fall nämlich nicht besser, denn eine Sache darf nur in der Höhe ihres tatsächlichen Wertes versichert werden. Dementsprechend kann bei Personenversicherungen (z. B. Lebensversicherungen) keine Doppelversicherung auftreten.
Drei-Säulen-System
In der Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten das Drei-Säulen-System für die Absicherung der Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten etabliert. Die erste Säule bildet der Staat mit der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Alter, bei Tod und bei Erwerbsminderung eine Rente bezahlt. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung steht die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule. Hier wird über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn eine "Betriebsrente" bereitgestellt. Die dritte Säule, die private Vorsorge, z. B. mit privaten Rentenversicherungen, komplettiert das Drei-Säulen-System. Nur alle drei Säulen zusammen können die finanzielle Versorgung aller Bürger im Alter, als Hinterbliebene oder als Berufs- bzw. Erwerbsunfähige tragen. Allerdings hat sich in der Vergangenheit das Verhältnis der drei Säulen untereinander verändert. Die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung, verliert durch massive Rentenkürzung mehr und mehr an Gewicht. Dies kann die betriebliche Altersversorgung allein nicht auffangen. Private Vorsorge, als dritte Säule, ist also mehr denn je gefragt. Parallel zur Hinterbliebenen-Absicherung wird bei einer Kapital-Lebensversicherung eine Geldsumme angespart, die spätestens bei Ablauf des Vertrages zur Auszahlung kommt. Schon während dieses Sparvorganges kann der Versicherte über einen Teil der angesparten Summe verfügen. Diese Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung wird auch häufig "Policen-Darlehen" genannt, welches meist günstiger als Bankkredite ist. Über die Höhe der Vorauszahlung, die Zinsen und die Tilgung, muss im Einzelfall mit dem Versicherungsunternehmen gesprochen werden.
Dynamik
Beim Abschluss einer Lebensversicherung wird die Versicherungssumme so gewählt, dass sie den dann geltenden Verhältnissen entspricht. Doch was heute noch als angemessen gilt, wird es morgen oder übermorgen nicht mehr sein. Die ursprünglich gewählte Versicherungsleistung ist dann zu gering. Steigende Lebenshaltungskosten und steigende Einkommen bewirken einen erhöhten Versorgungsbedarf. Um dem gerecht zu werden, ist es erforderlich, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag dynamisch zu gestalten. Dementsprechend werden die Beiträge dazu planmäßig erhöht (z. B. entsprechend der Entwicklung der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten oder um einen vereinbarten festen prozentualen Erhöhungssatz). Diese automatische Anpassung erfolgt ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes. Selbstverständlich erhöht sich gleichzeitig auch die Versicherungsleistung.
Eigenbehalt
auch Selbstbehalt/Selbstbeteiligung;
Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden (z. B. Kfz-Kaskoversicherung).
Einlösungsbeitrag
So nennt man den ersten Beitrag (Erstprämie), der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung, denn erst wenn er beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist, besteht in der Regel Versicherungsschutz.
Einmalbeitrag
auch Einmalprämie;
Begriff aus der Lebensversicherung; Hier wird die Prämie für die gesamte Laufzeit der Versicherung in einer Summe entrichtet. Er ist zu Beginn der Versicherung fällig.
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter ist in der Regel das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der dem Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluss 28 Jahre alt wird, lautet daher 28 Jahre.
Die Versicherer im Raum der Kirchen gehen bei der Ermittlung des Eintrittsalters wie folgt vor: das laufende Jahr minus Geburtsjahr (Bspl.: Geb.-Datum 12.12.1969, Vers.-Beginn 01.08.2004 -> Eintrittsalter: 35).
Endalter
Das Alter, in dem die Versicherung abläuft und im Falle der Lebens-/Rentenversicherung das Kapital/die Rente ausgezahlt wird.
Erlebensfall
Begriff aus der Lebensversicherung; So bezeichnet man den Versicherungsfall, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Leistung überwiesen werden soll.
Ertragsanteil
Private Rentenversicherungen, die nicht "Riester"- oder "Rürup" heißen, werden mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Die Renten sind also nur zum Teil zu versteuern. Dieser Teil hängt davon ab, wann man in Rente geht und bleibt dann für immer konstant.
Ein Beispiel: Von 1.000 € monatlicher Rente muss ein 65-jähriger lediglich 18 % - also 180 € - mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Bei einem Steuersatz von 19 % sind das 34,20 €.
Erwerbsunfähigkeit
Begriff aus der Unfall- und Lebens-/Rentenversicherung; Über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine Rentenzahlung für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit (EU) versichert werden. Die vereinbarte Rente wird gezahlt, nachdem durch eine Krankheit oder einen Unfall eine EU eingetreten ist. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird die EU-Rente erst dann gezahlt, wenn gar keinem Erwerb mehr nachgegangen werden kann.
Flexible Altersgrenze
Bei vielen Kapitallebens- und Rentenversicherungen kann der Versicherte heute flexibel bestimmen, wann die Kapitalsumme ausgezahlt bzw. die Rentenzahlungen beginnen sollen. Der Zeitraum der flexiblen Altersgrenze liegt meist zwischen 5 und 7 Jahren.
Beispiel: Eine Rentenversicherung wird mit dem Endalter 65 abgeschlossen. Bereits mit 58 möchte der Versicherte vorzeitig seinen Ruhestand beginnen. Durch die flexible Altersgrenze kann er die Rentenversicherung schon mit 58 in Anspruch nehmen. Natürlich ist die Rente dann geringer, als wenn er bis 65 gewartet hätte; schließlich fehlen 7 Jahre Beiträge. Aber der Versicherte erhält anders als bei vorzeitiger Kündigung einen Schlussüberschussanteil. Einen Stornoabzug darf das Versicherungsunternehmen nicht vornehmen.
Fonds
Bei der Geldanlage setzen immer mehr Menschen auf Fonds.
Egal ob die Fonds aus Aktien, festverzinsten Wertpapieren (Renten), Mischformen..... bestehen, der Anbieter der Fonds mischt verschiedene Werte in einen großen Topf. Der Geldanleger kann jederzeit Anteile aus diesem Topf erwerben und auch wieder verkaufen.
Je nachdem, wie sich die Einzelwerte in Fonds entwickeln, steigt oder fällt der Wert der Fonds und damit auch der Anteilswert des einzelnen Geldanlegers.
Für die Verwaltung der Fonds erheben die Anlegegesellschaften (Banken und Versicherungen) in der Regel Gebühren (z.B. sogenannte Ausgabeaufschläge, Depotgebühren...).
Fondsgebundene Versicherungen
Anders als bei "klassischen" Versicherungen werden in einer Fondsgebundenen Versicherung die eingezahlten Beiträge in Fondsanteile investiert.
Die Wertentwicklung der Fonds ist daher ausschlaggebend für die Versicherungsleistung. Für den langfristig orientierten Anleger ein Vorteil, denn erfahrungsgemäß bringen Fonds auf längere Sicht die höchsten Renditen.
Das Risiko von Kursverlusten kann zum Ablauf hin durch die Umschichtung des Fondsvermögens in sicherere Anlageformen reduziert werden.
Garantiezins
Der Garantiezins ist der vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen für alle Lebensversicherungsunternehmen vorgeschriebene Verzinsungssatz für die Sparanteile der eingezahlten Versicherungsbeiträge. 2005 liegt er bei 2,75 Prozent p.a. Die tatsächliche Verzinsung liegt durch die so genannten Überschussanteile jedoch höher, wobei die Überschussanteile je nach Lebensversicherungs-Unternehmen variieren.
Gefährdungshaftung
Grundsätzlich haftet jeder, der einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt, für den Ersatz des Schadens. In einigen Gefahrenbereichen, wie dem Halten von Kraftfahrzeugen oder Tieren, haftet der Halter bzw. Besitzer auch ohne eigenes Verschulden, wenn ein Dritter durch die Sache geschädigt wird.
Generationenvertrag
Erklärungsmodell für die gesetzliche Rentenversicherung; Es ist sozusagen der unausgesprochene und nicht schriftlich festgelegte "Vertrag" zwischen der beitragszahlenden und der rentenempfangenden Generation. Dieser "Vertrag" beinhaltet die Verpflichtung der arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die ihr nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt. Dadurch, dass das Verhältnis zwischen Rentenempfängern und Beitragszahlern sich mehr und mehr zugunsten der Ersteren verschiebt, verringert sich die Höhe der gesetzlichen Rente.
Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung ist im allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person. Ab bestimmten Summen und von einem bestimmten Alter an machen die Versicherungsunternehmen die vertrauensärztliche Untersuchung zur Bedingung. In anderen Fällen, in den das Risiko besonders gering erscheint, kann der Vertrag auch ohne Untersuchung geschlossen werden.
Übrigens: Bei einer Rentenversicherung wird generell auf die Gesundheitsprüfung verzichtet.
Gliedertaxe
In der Unfallversicherung eingesetzte Tabelle, die den Invaliditätsgrad beim Verlust bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile festlegt. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze der Tabelle angenommen. Für Heilberufe gibt es aufgrund besonderer Bedingungen eine sogenannte "verbesserte" oder "erweiterte" Gliedertaxe.
Grüne Karte
Die Grüne Karte brauchen Sie nur noch in wenigen ausländischen Staaten (z.B. Türkei). In der EU und in wichtigen anderen europäischen Staaten (z.B. Schweiz, Norwegen, Kroatien) ist das Mitführen der Grünen Karte überflüssig. Grund: Hier gilt das Kennzeichenabkommen. In diesen Ländern ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs als alleiniger Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt. Dies gilt für die Einreise in das Besuchsland und im Schadenfall. Lediglich für Italien empfehlen wir das Mitführen. In wenigen europäischen Ländern ist die Grüne Karte bei der Einreise Pflicht (z.B. Balkanstaaten, Türkei). Im Kosovo wird die Grüne Karte nicht akzeptiert. In afrikanischen Staaten gilt unsere Grüne Karte nicht.
Haftpflichtversicherung
Da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Person unbegrenzt für einen von ihr angerichteten Schaden haftet, ist die Haftpflichtversicherung unverzichtbar, denn sie versichert die anderen Personen zugefügten Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Je nach Risiko gibt es verschiedene Haftpflichtarten (z. B. Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehalterhaftpflicht). Neben der Regulierung begründeter Schadenersatzansprüche des Geschädigten wehrt die Haftpflichtversicherung auch unbegründete Ansprüche ab.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist die Versicherung, die den Hausrat gegen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Frost, Sturm und Hagel versichert. Versichert sind neben Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der versicherten Sachen auch verschiedene Kosten wie z. B. Aufräumkosten, Schlossänderungskosten oder Bewachungskosten. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und eine Vollwertversicherung, d. h. die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen entsprechen, damit ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Eine zu geringe Versicherungshöhe kann vermieden werden, wenn eine Versicherungssumme von in der Regel 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird.
Hypothekendarlehen
Der Bau oder Kauf von Wohneigentum wird in vielen Fällen über Hypothekendarlehen finanziert. Darlehensgeber können Banken oder Versicherungen sein. Zur Sicherung des Darlehens werden im Grundbuch Rechte für den Darlehensgeber eingetragen. Diese werden häufig als "Hypothek" bezeichnet.
Individualversicherung
auch Einzel- oder Privatversicherung;
Vertrag auf freiwilliger Grundlage zwischen Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer. Individuelle Gestaltung nach Tarif, Dauer und Versicherungsleistung. Der VN zahlt so viel, wie seinem individuellen Risiko entspricht. Steht im Gegensatz zur Sozialversicherung als Zwangseinrichtung mit Durchschnittsbeiträgen und Leistungen auch nach sozialen Gesichtspunkten.
Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist in der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung vom Invaliditätsgrad abhängig. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch Gliedertaxe).
Junior-Rente
Weil das Niveau der gesetzlichen Rente auch in Zukunft immer weiter absinken wird, werden künftige Generationen mehr als jede Generation vorher für ihre Rente tun müssen. Je eher man mit der Vorsorge beginnt, desto besser, denn durch den Zinseszins-Effekt wird im Laufe der Jahre aus relativ bescheidenen Einzahlungen ein ansehnlicher Betrag. Wer also schon früh einen Beitrag für die Altersvorsorge seines Kindes, Enkels, Neffen u. ä. leisten möchte, findet bei den Versicherern im Raum der Kirchen mit der Junior-Rente die richtige Lösung.
Kapitalbildende Lebensversicherungen
Sie ist die meist verbreitete Form der Lebensversicherung und bietet zweifache Sicherheit: Zum einen ist sie Absicherung für den Todesfall, zum anderen bildet sie für den Erlebensfall Versorgungskapital. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag ab.
Kapitaldeckungsverfahren
Beim Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeden Monat das Geld der Beitragszahler direkt für die Rentenzahlungen an die heutigen Rentenempfänger verwendet. Problem dabei: Wenn sich das Verhältnis zwischen Beitragszahler und Rentenempfänger ändert, müssen die Beiträge und/oder die Rentenhöhen angepasst werden.
Beim Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Lebens- und Rentenversicherung kann das nicht passieren: Denn hier sammelt jeder Versicherte durch die Beitragszahlungen seinen eigenen "Spartopf" an, aus dem später die Versicherungsleistung finanziert wird. Die Versicherungsunternehmen legen das Geld der Versicherten dabei so an, dass Zinsen anfallen. Diese werden zum allergrößten Teil den "Spartöpfen" der Versicherten wieder gutgeschrieben.
Kapitalertragsteuer
Es handelt sich um eine besondere Art der Einkommensteuer. Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) oberhalb der Freigrenzen von 1.370,- bzw. 2.740,- € unterliegen einem Steuerabzug.
Kinder-Invaliditäts-Versicherung (KIDS)
Rund 70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit. Genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr greift. Gerade bei Kleinkindern, die noch nicht in Kindergarten, Schule oder Hort gehen, fehlt die gesetzliche Unfallversicherung völlig. Hier schafft eine private Unfallversicherung Abhilfe.
Aber dauerhafte Gesundheitsschäden werden bei Kindern häufig durch schwere Erkrankungen (z. B. typische Kinderkrankheiten) verursacht. In diesen Fällen kann die Kinder-Invaliditäts-Versicherung (KIDS) die finanzielle Zukunft des Kindes absichern.
Kündigung
Durch eine Kündigung kann der Versicherungsvertrag beendet werden. Je nach Versicherungssparte und Versicherungsgesellschaft müssen unterschiedliche Kündigungstermine beachtet werden. Grundsätzlich gibt es bei jedem Versicherungsvertrag die Möglichkeit einer "ordentlichen Kündigung". Dies ist eine Kündigung ohne Grundangabe zu bestimmten Terminen.
Beispiel: "Eine Kündigung ist zum Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich". Soll heißen: Wer zum 31.12. d. J. den Vertrag beeenden möchte, muss bis spätestnes 30.09. diese Kündigung aussprechen.
Neben dieser " ordentlichen Kündigung" gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer "außerordentlichen Kündigung". Hier muss die Kündigung mit der Angabe von Gründen erfolgen. Mögliche Anlässe, Gründe und Fristen sind in Gesetzen und den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Laufende Prämie
So werden alle Versicherungsbeiträge bezeichnet, die nach dem Einlösungsbeitrag fällig werden.
Leibrente
Anders als bei einer in der Dauer begrenzten Zeitrente erhält der Versicherte die Zahlungen einer Leibrente bis zum Lebensende. Dabei ist es möglich, Hinterbliebenenrenten und Berufsunfähigkeits-Absicherung einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Einmalzahlung (sofort beginnende Leibrente) erworben werden.
Leistungsquote
Die Leistungsquote ist ein Begriff aus der Lebens-und Krankenversicherung: Die Versicherungsgesellschaft verwendet die Beitragszahlungen nicht nur für die "eigentlichen" Versicherungsleistungen, sondern spart nebenher auch noch Geld für die Versicherten an. In der Lebensversicherung wird daraus die Überschussbeteiligung gefüllt; in der Krankenversicherung wird damit ein Ansteigen der Beiträge aufgrund des Älterwerdens verhindert.
Wird diese Sparleistung mit den "eigentlichen" Versicherungsleistungen zusammengerechnet und ins Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen gesetzt, ergibt sich die Leistungsquote.
Beispiel: Eine Leistungsquote von 95 % besagt, dass 95 % aller Beiträge wieder direkt an die Versicherten als Versicherungsleistung und in Form von Spargeldern für den Versicherten zurückfließt.
Musikinstrument-Versicherung
Diese Versicherung sichert näher zu bezeichnende Musikinstrumente zu Hause, auf Reisen und während der Benutzung ab.
Nachgelagerte Besteuerung
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag unversteuert.
Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt ab 2005 schrittweise, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar wären.
Neuwert
Wert einer Sache zu dem Zeitpunkt, zu welchem sie neu ist bzw. war. Beim Neuwert handelt es sich um den Betrag, der für die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines Gebäudes nötig ist. Neuwert-Versicherungen sind z. B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Ombudsmann für Versicherungen
Der Versicherungsombudsmann ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen kann sich jeder Versicherungsnehmer an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 € kann der Ombudsmann mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Bis zu einem Beschwerdewert von 50.000 € kann er eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Streitschlichtung abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht eine von beiden Parteien bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Die Inanspruchnahme des Ombudsmannes in der privaten Krankenversicherung ist nicht an eine Streitwertgrenze gebunden.
Pflegeberatung
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat im Zuge der Pflegereform ein eigenständiges Unternehmen gegründet, das privat Versicherten eine kostenlose Pflegeberatung bietet: Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH. Sie steht für eine qualifizierte, neutrale und unabhängige Beratung. Sie bietet mit einer zentralen telefonischen Pflegeberatung und durch einen Pflegeberater vor Ort Information, Aufklärung und Hilfestellung rund um das Thema Pflege. Leistungsangebot und Kontaktdaten der COMPASS Private Pflegeberatung finden Sie >> hier.
Pflichtversicherung
Pflicht zum Abschluß einer Versicherung aufgrund Gesetz oder Satzung. Es muss z. B. jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter). Ebenso ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Architekten, Ingenieure, Schausteller, Jäger) vorgeschrieben. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker u. a. können sich beispielsweise der Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht entziehen.
Police
Traditioneller aber auch heute noch geläufiger Begriff für Versicherungsschein.
Prämie
Die Begriffe Prämie und Beitrag werden im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend verwendet. Der Versicherungsnehmer zahlt ein Entgelt für die Risikoabdeckung oder auch eine mögliche Geldleistung des Versicherungsunternehmens. Es werden Einmalprämien und laufende Prämien unterschieden.
Prämiendifferenzierung nach Geschlecht
Hinweis gemäß § 10a Absatz 2a Versicherungs-
aufsichtsgesetz: Wir verwenden in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung und der privaten Unfallversicherung Tarife mit Prämiendifferenzierung nach Geschlecht. Die Differenzierung beruht auf den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelten und auf deren Homepage www.gdv.de veröffentlichten statistischen Daten.
Rechnungszins
Der Rechnungszins (Rz) ist wichtig für die Kalkulation von Versicherungssparten in denen Teile der Beiträge für die Versicherten angespart werden (z. B. Renten- und Lebensversicherungen, Krankenversicherung) Der Rz gibt die garantierte Mindestverzinsung an. Zinsen, die über den Rz hinausgehen, kommen den Versicherten in der Regel in Form von Überschüssen zugute.
Rendite
Die Rendite gibt den Ertrag einer Kapitalanlage in Prozent an. Weil eine Kapitallebensversicherung einen Hinterbliebenenschutz und eine Altersvorsorge bietet, kann man ihre Rendite nicht einfach mit der einer Geldanlage vergleichen. Selbst wenn man diesen Versicherungsschutz nicht berücksichtigt, lag die Erlebensfallrendite der Lebensversicherung in der Vergangenheit im Durchschnitt bei 5,5 bis über 7 Prozent. Aufgrund der aktuell schlechten Wirtschaftslage fallen die Renditen zurzeit etwas niedriger aus.
Rentengarantie
Die Rentengarantie stellt sicher, dass beim Erleben des Rentenbeginns die Renten für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden. Tritt in der Rentengarantiezeit der Todesfall ein, erhalten die Hinterbliebenen die restlichen garantierten Renten oder eine entsprechende Einmalzahlung.
Riester-Rente
Die "Riester"-Rente ist eine private Rentenversicherung, die ihren Namen dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester verdankt. Diese Art der Rentenversicherung wird unmittelbar durch staatliche Zulagen gefördert. Bei bestimmten Konstellationen ist sogar noch eine zusätzliche Steuerersparnis über die Einkommenssteuererklärung möglich. Neben der lebenslangen - garantierten - Rentenzahlung ist zum Rentenbeginn auch eine Teil-Kapitalauszahlung möglich. Attraktiver denn je ist diese Rentenversicherung seit dem Jahr 2005, da der leidige "Papierkram" erheblich vereinfacht wurde.
Risikozuschlag
Das Versicherungsunternehmen kalkuliert die Beiträge immer für eine bestimmte Gruppe mit gleichen Gefahrenmerkmalen. Bei einem erhöhten Risiko wird ein Zuschlag zum normalen Beitrag erhoben, der in Promille (von der Versicherungssumme ) oder in Prozent ( vom Tarifbeitrag ) angegeben wird.
Rückkaufswert
Bei Kündigung oder Beleihung einer Lebensversicherung wird nur der Rückkaufswert ausgezahlt. Wichtig: In den ersten Jahren der Vertragslaufzeit erreicht der Rückkaufswert nicht die Summe der eingezahlten Beiträge.
Rürup-Rente
Die "Rürup"-Rente ist eine private Rentenversicherung, die ihren Namen dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup verdankt.
Diese Art der Rentenversicherung hat den Vorteil, dass die Beiträge (max. 20.000 €) für diese Altersvorsorge / Versicherung steuerfrei gestellt werden. Ab 2005 wird dies stufenweise geschehen. Die "Rürup"-Rente unterscheidet sich im Wesentlichen nur in einem Punkt von der Gesetzlichen Rentenversicherung: Sie garantiert eine lebenslange Rente in einer garantierten Höhe.
Schadenfreiheitsrabatt
Die Beitragshöhe der KFZ-Versicherung ist abhängig von der Fahrweise des Versicherten. Wer lange schadenfrei gefahren ist, wird in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und zahlt entsprechend weniger. Bei 18 Jahren schadenfreiem Fahren zahlt man in der Regel nur noch 30% des normalen Tarifbeitrags.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Im Antrag von Lebens- und Krankenversicherungen unterschreibt der Versicherungsnehmer, daß er seinen Arzt gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht entbindet.
Sozialversicherung
Sozialversicherungen (SV) sind die Versicherungsarten, die in den Sozialgesetzbüchern erläutert werden: Gesetzliche (G) Rentenversicherung, G Arbeitslosenversicherung, Sozial-Pflege-Pflichtversicherung, G Unfallversicherung. Sehr häufig ist man in diesen SV pflichtversichert. Jede SV lässt sich heute durch Privatversicherungen ergänzen bzw. ersetzen.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung wird in der Regel abgeschlossen, um beim Tod eines Angehörigen die Bestattungskosten begleichen zu können. Dadurch, dass diese Bestattungskosten in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind und gleichzeitig das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen worden ist, wird die Sterbegeldversicherung besonders sinnvoll. Im Grunde ist sie nichts anderes als eine "kleine Lebensversicherung" mit typischen Versicherungssummen zwischen 5.000 und 10.000 €. Die Beitragszahlung erfolgt außer bei Vereinbarung einer abgekürzten Beitragszahlung bis zum Tod der versicherten Person, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Die Leistung wird bei Tod fällig, teilweise auch spätestens zum 101. Lebensjahr.
Sterbetafel
Die Sterbetafeln geben die Sterbewahrscheinlichkeit einer bestimmten Gruppe von Menschen an. Sie sind Ergebnisse von Wahrscheinlichkeitsrechnungen und eine wichtige Basis für die Kalkulation der Lebens- und Renten- sowie Krankenversicherung.
Steuern
Im Rahmen seiner Vorsorge-Maßnahmen durch Lebens- oder Rentenversicherungen kann man auf unterschiedliche Weise steuerliche Vorteile nutzen.
Beispielsweise profitieren Sie bei einer Entgeltumwandlung (z. B. durch eine Direktversicherung) dadurch, dass Sie durch die Reduzierung des zu versteuernden Brutto-Einkommens deutlich mehr Geld für die Versicherung einsetzen, als Sie tatsächlich (netto) aufwenden.
"Riester"- und "Rürup"-Renten werden direkt vom Staat gefördert.
Private Rentenversicherungen erfahren durch die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung eine steuerliche Bevorzugung und bei Kapital-Lebensversicherungen (mindestens bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen) werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert.
Tarif
Tarif ist der versicherungstechnische Begriff für das Produkt, das der Kunde bei einer Versicherung abschließen kann. Der Tarif kennzeichnet Versicherungsbeitrag und -leistung.
Tarifzone
Das Risiko in der Hausrat- und der KFZ Versicherung ist auch vom Versicherungsort abhängig. Darum sind Regionen nach besonderen Gefahrenverhältnissen eingeteilt, die den Tarif mitbestimmen.
Treuhänder
Der Treuhänder ist unabhängig und überwacht, ob der Versicherer seine Vermögenswerte ordnungsgemäß anlegt, so dass die vertraglich zugesicherten Leistungen sichergestellt sind.
Typklassentarif
Ein Begriff aus der KFZ-Versicherung. Dort richtet sich der Beitrag u. a. nach den Autotypen (At). Denn es ist festgestellt worden, dass einige At häufiger von Schäden betroffen sind als andere (z. B. häufiger gestohlen werden). Darum werden bestimmte Fahrzeugarten in sogenannte Typklassen zusammen gefasst.
Überschussbeteiligung
Von der Versicherung erwirtschaftete Überschüsse werden überwiegend an den Versicherten weitergegeben. Das macht sich für die Versicherten unterschiedlich bezahlt:
  1. Die Überschüsse können zur Senkung des zu zahlenden Beitrages führen.
  2. Die Überschüsse können eigentlich notwendige Beitragserhöhungen aufgrund gestiegener Schadenaufwände verhindern.
  3. Die Überschüssse können die Versicherungsleistung erhöhen.
Umlageverfahren
Die Finanzierungsart der Sozialversicherung. Die laufenden Renten werden (entsprechend dem Generationenvertrag) aus den laufenden Beiträgen finanziert. Da die eingehenden Zahlungen direkt wieder ausgezahlt werden, sind Überschussbeteiligungen nicht möglich.
Unfallversicherung, privat
Während die gesetzliche Unfallversicherung auf den Bereich der Arbeitsunfälle beschränkt ist, bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz, wenn infolge eines Unfalls Gesundheitsschädigungen bzw. Invalidität auftreten und dadurch eine finanzielle Belastung entsteht. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Einschränkungen von Gliedmaßen oder Sinnesorganen nach der Gliedertaxe bestimmt. Zur Verbesserung der Leistung bei besonders schweren Unfällen kann eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbart werden.
Unterversicherung
In der Wohngebäude- und der Hausratversicherung muss die Versicherungssumme so hoch sein wie der Ersatzwert. Ist die Summe niedriger spricht man von einer Unterversicherung. Der Schaden wird dann nur zum Teil ersetzt.
Verschuldenshaftung
Die deutsche Gesetzgebung sieht vor: Jeder, der einem anderen schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) einen Schaden zufügt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen (= haften). Für Schäden, die aus Unachtsamkeit (leichte oder grobe Fahrlässigkeit) entstehen, kommen Haftpflichtversicherungen auf.
Zwar herrschen in Deutschland noch keine amerikanischen Verhältnisse bei den Höhen der Schadenersatzforderungen, dennoch gehören Haftpflichtversicherungen zu den wichtigsten Versicherungen.
Versicherte Person
Hauptsächlich bei Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen können neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen in einem Vertrag abgesichert werden.
Ein Beispiel: Ein Familienvater schließt für sich und seine Tochter eine Krankenhaustagegeld-Versicherung ab. Der Vater ist als Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Er zahlt die Beiträge und erhält die Versicherungsleistungen. Auch bei einem Krankenhausaufenthalt der Tochter (= versicherte Person) erhält der Vater die zugesagten Versicherungsleistungen für die Tochter.
Versicherungsaufsicht
In Deutschland gibt es ein umfassendes Aufsichtssystem für Versicherungen. Wichtigste Behörde dafür ist das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin). Hauptaufgabe der BaFin: Sie überwacht jedes einzelne Versicherungsunternehmen in Deutschland und stellt sicher, dass die Leistungszusagen für die Versicherten auf Dauer erfüllbar bleiben.
Versicherungsbedingungen
Neben den allgemein gültigen Gesetzen (BGB, VVG...) bilden die Versicherungsbedingungen die rechtlichen Grundlagen für den Versicherungsvertrag.
Sie werden oft als das "Kleingedruckte" bezeichnet. Ihr eher schlechter Ruf ist unbegründet, denn die Versicherungsbedingungen legen konkret fest: "Wer ist wann und wo gegen was versichert bzw. nicht versichert?"
Ein Großteil der Versicherungsbedingungen ist in der gesamten Versicherungsbranche einheitlich geregelt. Interessant wird es bei den "Besonderen Versicherungsbedingungen", auch "Tarifbedingungen" oder "Tarife" genannt. Denn hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Jetzt gilt es Leistungen und Preise abzuwägen.
Versicherungsbeginn
Ein Begriff, drei verschiedene Inhalte - und somit oft Anlass für Missverständnisse. Für die Versicherung entscheidend ist der sogenannte materielle Versicherungsbeginn. Denn mit diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz. Für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten, besteht also der vereinbarte finanzielle Schutz. Dieser materielle Versicherungsschutzbeginn ist von Vertrag zu Vertrag verschieden: Mal beginnt der Versicherungsschutz mit dem Eingang des Antrages beim Versicherungsunternehmen, mal auch erst mit der Zahlung der ersten Prämie. Ggf. müssen auch Wartezeiten durchlaufen werden. Wer sicher gehen möchte, sollte also im Einzelfall nachfragen.
Versicherungsende
Nach dem Ende des Versicherungsvertrages (z. B. nach einer Kündigung oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit) besteht in der Regel kein Versicherungsschutz mehr. Auch Beiträge werden dann nicht mehr fällig. In Versicherungssparten, bei denen Geld für die Versicherten angespart wird (z. B. Rentenversicherung), wird meist zum Versicherungsende die angesparte Geldsumme bzw. die Rente ausgezahlt.
Versicherungsfall
Von einem Versicherungsfall spricht man genau dann, wenn das Versicherungsunternehmen die zugesagte Leistung (in der Regel Zahlung einer Entschädigung) erbringen muss. Gesetze und die Versicherungsbedingungen regeln exakt, wann ein Versicherungsfall "eingetreten" ist.
Beispiel: Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall. Der Versicherungsfall in der Krankenhaustagegeldversicherung ist eingetreten, das Versicherungsunternehmen zahlt das Krankenhaustagegeld an den Versicherten.
Versicherungsleistungen
Der Versicherte erhält nach einem finanziellen Schaden (z. B. nach einem Autounfall) bzw. zu einem festgelegten Zeitpunkt (z. B. in der Rentenversicherung) die vereinbarten Versicherungsleistungen. Wie hoch die Versicherungsleistungen sind und in welchen Fällen konkret bezahlt wird, darüber geben die Versicherungsbedingungen Auskunft.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer (VN) hat den Versicherungsantrag unterschrieben und ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Neben dem VN können in einem Vertrag weitere versicherte Personen versichert sein. Zwischen VN und Versicherungsunternehmen findet der gesamte Schriftverkehr statt. Der Versicherungsnehmer (und nicht die versicherten Personen) erhält die Versicherungsleistungen und zahlt dafür die Prämie.
Versicherungsschein
Häufig auch Police genannt. Der Versicherungsschein "dokumentiert" das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Mit dem Versicherungsschein kann der Versicherte beweisen, dass die Versicherung tatsächlich besteht und welche Leistungen ihm zustehen. Falls die Police verloren geht, muss das Versicherungsunternehmen einen neuen Versicherungsschein ausstellen, kann dafür aber eine kleine Gebühr verlangen.
Versicherungssteuer
Der Staat erhebt in einigen Versicherungssparten auf die zu zahlenden Beiträge eine Versicherungssteuer. Sie wird vom Versicherungsnehmer zusammen mit der eigentlichen Versicherungsprämie an das Versicherungsunternehmen gezahlt. Von dort wird es an die Finanzämter weitergeleitet. Die Versicherungssteuer liegt je nach Sparte zwischen 3 und 19 %. Bei Lebens-, Renten-, und Krankenversicherungen müssen keine Versicherungssteuern gezahlt werden.
Versicherungssumme
Im Versicherungsvertrag ist festgelegt, welche Versicherungsleistungen dem Versicherungsnehmer zustehen. In nahezu allen Versicherungssparten wird dazu u. a. eine Versicherungssumme festgelegt. In der Hausratversicherung z. B. legt die Versicherungssumme die Obergrenze der Entschädigung durch das Versicherungsunternehmen fest. Darum sollte immer darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert aller versicherten Sachen entspricht. Andernfalls drohen im Versicherungsfall finanzielle Verluste. Versicherungssparten, in denen ein solcher finanzieller Wert nicht beziffert werden kann ( z. B. Lebensversicherung: Was ist das Leben eines Menschen wert?) legt die Versicherungssumme die Versicherungsleistung im Vorfeld konkret fest
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Auf dem Genossenschaftsgedanken basierende spezielle Rechtsform für Versicherungsunternehmen, bei dem die Versicherten (Kunden) zugleich Mitglieder des Vereins und damit Versicherer sind. Große VVaG unterscheiden sich in der alltäglichen Geschäftspraxis allerdings nur geringfügig von Aktiengesellschaften und öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Wartezeiten
Wartezeiten kommen bei Kranken- und Rechtsschutzversicherungen vor. Sie dauern in der Regel 3 Monate (in manchen Fällen auch 8 Monate).
In diesem Zeitraum besteht kein Versicherungsschutz, Beiträge müssen trotzdem bezahlt werden. Oft können die Wartezeiten umgangen werden. Dazu sollte der Ansprechpartner vor Ort gefragt werden.
Widerrufs- und Widerspruchsrecht
Verbraucherschutz wird auch bei Versicherungen groß geschrieben. Darum können Versicherungsnehmer ihren "Versicherungskauf" noch eine gewisse Zeit lang rückgängig machen. Innerhalb von 14 Tagen, ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages, kann dieser Antrag widerrufen werden. Dies muss schriftlich geschehen. Eine Begründung ist nicht notwendig. In einigen Fällen bleibt dem neuen Versicherungskunden sogar noch länger Zeit den Versicherungsvertrag rückgängig zu machen. Sollte das Versicherungsunternehmen erst mit dem Versicherungsschein sämtliche Versicherungsbedingungen und Verbraucherschutz-Informationen zur Verfügung stellen, kann dem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheines schriftlich widersprochen werden.
Sowohl der Widerruf des Antrages als auch der Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag haben zur Folge, dass zu keiner Zeit ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Kunden bestanden hat. Es werden also keine Beiträge fällig, Versicherungsschutz hat ebenfalls nicht bestanden.
Wohngebäudeversicherung
Kombinierte Versicherung von Gebäuden, die in der Regel folgende Gefahren umfasst: Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel. Die Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung ist möglich. Versichert ist das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Gebäudezubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Besonderer Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z.B. Hundehütte, Fahnenmast) sind nur bei besonderer Vereinbarung versichert. Versichert sind neben der Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Gebäudes z.B. auch Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Rettungskosten und Mietverlust.
Zahlungsschwierigkeiten
Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen des Versicherungskunden sollte dringend das Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen gesucht werden. Denn ein Nichtzahlen der Beiträge kann schnell zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dabei sehen die Versicherungsunternehmen viele Lösungen für vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten vor, bei denen der Versicherungsschutz auf Dauer erhalten werden kann.
Zahlungsweise
In den meisten Versicherungssparten kann der Versicherungsnehmer wählen, in welchen Abständen und Raten er die Beiträge zahlen möchte. Üblich sind jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise.
Bequem für den Versicherungsnehmer ist die Zahlung per Einzugsermächtigung. Hier kümmert sich das Versicherungsunternehmen um das Abbuchen der Beiträge.
Zahnersatz
Gesetzlich Versicherte haben zurzeit Anspruch auf einen Zuschuss von 50 % der Kosten, die im Rahmen einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz durchgeführt werden (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen). Der Zahnersatz umfasst auch Zahnkronen - allerdings nicht moderne Implantate.
Große Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer oder mehr als drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet fallen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen. Mehrere Einzelbrücken je Kiefer sind zulässig, wobei die Gesamtzahl der zu ersetzenden Zähne vier übersteigen darf. Mehr als zwei Verbindungselemente je Kiefer bei Kombinationsversorgungen fallen ebenfalls nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen; bei Versicherten mit einem Restzahnbestand von höchstens drei Zähnen je Kiefer bezuschusst die Krankenkasse auch das dritte Verbindungselement. Konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz erbracht werden, gelten als Sachleistungen.
Für eigene Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte. Der erhöhte Zuschuss entfällt, wenn der Gebisszustand des Versicherten regelmäßige Zahnpflege nicht erkennen lässt und er bei Behandlungsbeginn während der letzten 5 Jahre vor Beginn der Behandlung die Untersuchungen der Individualprophylaxe nicht in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen hat. Der erhöhte Zuschuss entfällt auch, wenn der Versicherte sich nach Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres nicht wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr hat zahnärztlich untersuchen lassen.
Zeitwert
Verschiedene Versicherungsverträge können vorsehen, dass im Versicherungsfall nur der Zeitwert der versicherten Sache (z. B. das Auto in der Vollkaskoversicherung) ersetzt wird.
Beim Zeitwert handelt es sich um den Wert, den dieser Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Der Zeitwert ist somit geringer als der "Neuwert" der versicherten Sache.
Zusatzversicherungen
Typisch für Zusatzversicherungen ist, dass sie immer nur in Verbindung mit einer anderen Versicherung (sogenannte Hauptversicherung) abgeschlossen werden können.
Beispiel: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen können nur in Verbindung mit einer Kapitalleben-, Risikoleben- oder Rentenversicherung beantragt werden.
Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer(innen) im öffentlichen und kirchlichen Dienst ist eine Art betriebliche Altersversorgung. Sie soll die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung ergänzen.
Finanziert werden die Leistungen der Zusatzversorgung ausschließlich durch die öffentlichen bzw. kirchlichen Arbeitgeber. Eine "Riester-Förderung" ist hierbei möglich. Da jedoch in Zeiten knapper Kassen die Leistungen der Zusatzversorgung mehr und mehr reduziert werden, gewinnt die private Vorsorge, als dritte Säule im Drei-Säulen-System, auch im öffentlichen und kirchlichen Dienst weiter an Bedeutung.
Services & Highlights
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontakt
Adressänderung
Schadenmeldung
Services & Ratgeber
Formular-Center
Für Sie vor Ort
Presse
Traumstart
Online-Abschluss
Bedarf/Rechner
Kfz-Tarif-Rechner