Logo"
E-MailTelefonPostAnsprechpartner vor Ort
 
Beispielrechnung stationärer Pflegefall
 

Wenn auch die Kombination aus ambulanter und teilstationärer Pflege nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für die pflegerische Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten muss der Heimbewohner in der stationären Betrueung selbst bezahlen.

Vollstationäre Pflege:

  • Pflegestufe I: 1.023,00 €
  • Pflegestufe II: 1.279,00 €
  • Pflegestufe III: 1.510,00 € und in Härtefällen 1.825,00 €

Beispielrechnung für einen Aufenthalt im St. Elisabeth-Stift-Berlin

Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit
mind. 180 min.)
Rechnungsbetrag der Pflegeeinrichtung 3.366,00 €
Leistungen der Pflegeversicherung (PPV) 1.279,00 €
Eigenanteil 2.087,00 €
Leistung der Pflegeversicherung bei Beihilfeberechtigten Personen
= 30 % von 1.279,00 € 383,70 €
Leistungen nach der Beihilfeverordnung Berlin
= 70 % von 1.279,00 € 895,30 €
Gesamterstattung PPV + BHF 1.279,00 €
Eigenanteil 2.087,00 €

Deckung der Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit

Stationärer Pflegefall Stufe II mit einem Pflegetagegeld von 40,00 €, Eigenanteil: 2.087,00 €

40,00 € Pflegetagegeld * 30 Tage (pro Monat)= 1.200,00 €

Damit ergibt sich ein Eigenanateil von 887,00 €.

Services & Highlights
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontakt
Adressänderung
Schadenmeldung
Services & Ratgeber
Formular-Center
Für Sie vor Ort
Presse
Traumstart
Online-Abschluss
Bedarf/Rechner
Kfz-Tarif-Rechner
Testen Sie hier Ihr Bibelwissen