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Die Pflegebedürftigkeit
 

. . . das unterschätzte Risiko - zumindest finanziell

Denn die staatliche Pflegepflichtversicherung, über die wir alle gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abgesichert sind, reicht bei weitem nicht aus. Was genau Ihnen im Pflegefall monatlich in der Kasse fehlen kann, können Sie in unserem "Pflegetagegeld-Rechner" ermitteln.

Auf diesen Kosten bleibt dann der Pflegebedürftige selbst bzw. dessen Familie sitzen. Auch ein lang und mühsam erspartes Vermögen kann dann schnell angegriffen werden.

Unsere Pflegetagegeldversicherung ist ein wirksames Mittel gegen dieses finanzielle Risiko, denn sie ergänzt die Leistungen der staatlichen Pflegepflichtversicherung: Egal, ob Sie sich durch ambulante Pflegedienste, in einem Pflegeheim oder durch Ihre Angehörigen pflegen lassen, Sie erhalten das Pflegetagegeld steuerfrei ausbezahlt.

Genauere Infos erhalten Sie hier oder bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

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Besondere Steuerförderung

Wenn Sie nach dem 31.12.1957 geboren sind, beteiligt sich der Staat an den Kosten für Ihre Pflegetagegeldversicherung. Denn Sie können die Beiträge bis zu jährlich 184 € (Verheiratete 368 €) von den Steuern absetzen.