Ihre Zahnschmerzen bekommt der Zahnarzt schnell in den Griff. Und wenn's gar nicht mehr anders geht, dann eben mit dem Griff ins Ersatzteillager. Bei den anschließenden Schmerzen im Geldbeutel sind die Mediziner allerdings machtlos. Denn seit Januar 2005 gelten für gesetzlich Krankenversicherte neue Zuzahlungsregeln beim Zahnersatz (also Brücken, Kronen, Prothesen und Implantate). Die bisherigen prozentualen Zuschüsse wurden durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt.
Bei Zahnersatz bleiben also auch nach der Erstattung durch die Krankenkassen oft große Lücken offen, die Sie als Kassenpatient aus eigener Tasche bezahlten müssen - oft deutlich über 50 % der Kosten.
- Damit können Sie zwischen sämtlichen Zahnersatzarten - auch modernen Implantaten - wählen, denn wir leisten unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse.
- Sie erhalten von uns bis zu 100 % der Kosten erstattet, die Sie sonst aus eigener Tasche bezahlen müssten (medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt).
- Übrigens: Auch die Absicherung der Praxisgebühr ist bei uns möglich.
Ob Sie weiterhin Mut zur Lücke beweisen sollten oder sich lieber auf unsere Absicherung verlassen, erfahren Sie am besten in einem individuellen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Oder Sie schicken uns eine E-Mail.


