Die Verpflichtung zur Zahlung von Beihilfen stellt für die Besoldungsträger (z. B. Diözesen und Verbände) ein Kostenrisiko dar. Im Rahmen der Aufgaben als Beihilfestelle bieten wir dem Besoldungsträger an, sein Kostenrisiko bei uns zu versichern.
Die Beihilfeablöseversicherung gibt den beihilfeberechtigten MitarbeiterInnen ein Höchstmaß an Service und Bearbeitungssicherheit. Denn über die Beihilfeablöseversicherung werden wir zur Abwicklungs- und Ansprechstelle für die Beihilfeberechtigten. Wir zahlen die nach den Beihilfevorschriften zu erbringenden Leistungen unmittelbar an die Beihilfeberechtigten.
Sie als Dienstherr werden durch die Zahlung von Versicherungsbeiträgen für die Beihilfeablöseversicherung von der Abwicklung und der Erbringung von Beihilfeleistungen befreit.
So wissen Sie langfristig, welche Kostenbelastung auf Sie zukommt und können wesentlich genauer planen.
Außerdem sorgt die Beihilfeablöseversicherung für eine deutliche Entlastung Ihrer Verwaltung. Denn die einzelnen zum Teil zeitraubenden Abrechnungsverfahren werden direkt von uns mit Ihren Bediensteten abgewickelt.
Überzeugen Sie sich in einem ersten persönlichen Gespräch von den Vorteilen einer Beihilfeablöseversicherung und wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort.


