Verkehrs-Rechtsschutz
Nicht nur erfahrene Autofahrer wissen: Im Straßenverkehr kann man urplötzlich und unverschuldet in eine kritische Situation geraten. Gut, wenn man einen Unfall gesund übersteht und nur ein materieller Schaden zu beklagen ist - doch was ist, wenn Ihr Unfallgegner einen guten Anwalt hat und nicht für den von ihm verursachten Schaden aufkommen will?
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung runden Sie Ihren Kraftfahrt-Versicherungsschutz sinnvoll ab.
Wer ist versichert:
Teilnehmer im öffentlichen Verkehr als Eigentümer, Halter und Fahrer eigener oder fremder versicherter Motorfahrzeuge sowie Anhängern.
Was versichert ist:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht inkl. Internet-Rechtsschutz (weltweit 30.000 €)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Wählen Sie Ihren ganz individuellen (Rechts-)Schutz:
- Vergünstigungen für alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen im kirchlichen und öffentlichen Dienst ("B-Tarif")
- Schutz für ein Fahrzeug oder ihren gesamten Fuhrpark.
Was Sie ergänzen können:
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Übrigens: Unverheiratete Kinder werden beitragsfrei auch über das 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen beziehen.


