Unser Rechtsschutz60 mit Rechtsberatung für Nicht-Selbstständige
Für die Zeit nach dem Berufsleben
Der Rechtsschutz60 ist ein idealer Versicherungsschutz für alle nicht selbstständigen Personen ab 60 Jahre, die den Ruhestand erreicht haben und die neu gewonnene Freiheit jetzt aktiv genießen.
Diese Absicherung bietet Ihnen:
- Rechtsschutz im Verkehrsbereich
- Rechtsschutz im privaten Umfeld
- Arbeits-Rechtsschutz für den speziellen Bedarf nach dem Berufsleben
- Rechtsberatung zu allen Rechtsfragen des privaten Bereichs ohne Mehrbeitrag
Mit bedarfsorientiertem Arbeits-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz im Rechtsschutz60 ermöglicht Ihnen die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus versorgungsrechtlichen Ansprüchen einer Pension, Beihilfe oder einer Betriebsrente.
Sind Sie oder eine der mitversicherten Personen berufstätig? Dann empfehlen wir den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Darin ist ein Arbeits-Rechtschutz für das Berufsleben als Nicht-Selbstständiger enthalten, der Sie und alle mitversicherten Personen rundum absichert.
Wer ist versichert?
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner
- Auf Antrag Ihr nicht ehelicher oder nicht eingetragener Lebenspartner
- Ihre Kinder, solange sie unverheiratet sind und noch keinen Beruf ausüben
- Alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge (auch mit Versicherungskennzeichen)
- Alle versicherten Personen als Fahrer eines fremden Fahrzeugs (z. B. Mietwagen)
- Alle versicherten Personen als Radfahrer, Fußgänger und als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
Für Mieter, Eigentümer und Vermieter
Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft, Streit um die Mietzahlung - Sie können Ihren Rechtsschutz60 günstig um einen Rechtsschutz erweitern für:
- Ihre Mietwohnung
- Ihr selbst genutztes Wohneigentum
- Ihre vermieteten Wohneinheiten
Hier macht sich Ihr Privat-Rechtsschutz bezahlt:
- Ihre Betriebsrente oder Pension soll gekürzt werden.
- Sie möchten ein Haustürgeschäft rückgängig machen, weil Sie falsch beraten wurden.
- Sie haben eine Reise gebucht, doch der Reiseprospekt versprach mehr, als Sie vor Ort tatsächlich vorfinden.
- Eine Fehldiagnose im Krankenhaus führt zu ernsten Komplikationen. Das nehmen Sie nicht ohne weiteres hin.
- Sie werden auf der Straße Opfer einer gefährlichen Körperverletzung und treten vor Gericht als Nebenkläger auf.


