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Verkehrs-Rechtsschutz
 

Der Verkehrs-Rechtsschutz - ohne Wartezeit

Auch als besonnener Verkehrsteilnehmer können Sie leicht in einen Unfall oder in ein Bußgeldverfahren verwickelt werden, bei dem Sie rechtlichen Beistand brauchen. Mit unserer Hilfe sind die Anwalts- oder Gerichtskosten keine Hürde mehr.

Günstigen Verkehrs-Rechtsschutz erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss:

  • Für ein bestimmtes Fahrzeug
  • Für alle Fahrzeuge der Familie (Nichtselbstständige)

Welche Fahrzeuge können Sie versichern?

  • Autos, Motorräder, Roller, Mopeds
  • Alle anderen Motorfahrzeuge zu Lande
  • Anhänger, Wohnwagen

Wer ist versichert?

Der Verkehrs-Rechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug gilt für Sie als:

  • Halter und Eigentümer des versicherten Fahrzeugs (inklusive berechtigter Fahrer und Insassen)
  • Fahrer eines fremden Fahrzeugs (z. B. Mietwagen oder Firmenwagen)
  • Radfahrer
  • Fußgänger
  • Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln

Alternativ können Sie als Nichtselbstständiger Ihren Verkehrs-Rechtsschutz auf alle zugelassenen Fahrzeuge der Familie erweitern. Jedes Familienmitglied genießt dann ebenfalls den oben beschriebenen Rechtsschutz.

Hier macht sich der Verkehrs-Rechtsschutz für Sie bezahlt:

  • Man hat Ihnen auf einem Gebrauchtwagenmarkt einen Unfallwagen verkauft.
  • Sie beanstanden eine mangelhafte Getriebe-Reparatur am Auto.
  • Ihre mitversicherte Tochter gerät in einen Unfall, bei dem die Haftungslage unklar ist. Aus diesem Grund will die gegnerische Versicherung nur zum Teil leisten.
  • Bei einem Unfall werden Personen verletzt - gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Sinnvolle Ergänzung:

Sie können die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um die BRUDERHILFE Rechtsberatung für den gesamten privaten Bereich erweitern.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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Unser Tipp:

Schadenfreiheit wird belohnt! Wie Sie mit der variablen Selbstbeteiligung sparen können, erfahren Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.