Vorteile für Kinder bis 18 Jahre
Wir können für den Lebensweg Ihrer Kinder optimal vorsorgen. Schützen können wir sie leider im Alltag und beim Spielen nicht. Doch weil gerade vor kleinen Entdeckern nichts sicher ist, können Sie bei Vergiftungen, z. B. durch Haushaltsreiniger, auf unsere Hilfe setzen. Damit bei einem solchen Unfall keine kostbare Zeit verloren geht, sind wir im Notfall für Sie jederzeit, weltweit erreichbar: Wir helfen Ihnen dann umgehend weiter.
Mit diesen Leistungen sichern Sie Ihre Kinder ab:
Infektionen und Vergiftungen
Ganz gleich ob eine durch Zeckenbiss ausgelöste Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder andere Infektionskrankheiten: Hier erhalten Sie ebenso unsere Hilfe wie bei auftretenden Vergiftungen durch Lebensmittel, Haushaltsreiniger oder Tabletten (Kinder bis 14 Jahre).
Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bis zu 1.500 €
Das Schmerzensgeld zahlen wir auch, wenn der Bruch ohne bleibende Gesundheitsschäden ausheilt.
Serviceleistungen bis zu 10.000 €
Muss ein verletztes Kind geborgen werden, übernehmen wir dafür genauso die Kosten wie für den Transport ins nächste Krankenhaus.
Stirbt der Versicherungsnehmer bei einem Unfall, führen wir die Unfallversicherung des Kindes beitragsfrei fort, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet (Voraussetzung: der Antragsteller ist bei Vertragsabschluss unter 60 Jahren).
Optimieren Sie die Kinder Unfallversicherung um Hilfs- und Beratungsleistungen mit unserem Kinderschutzbrief.


