Die "kirchlichen Zusatzversorgungskassen" bzw. die "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" sind besondere Formen der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst (im Raum der Kirchen sind sie häufig bekannt unter dem Kürzel "KZVK" - im öffentlichen Dienst als "VBL"). Der Arbeitnehmer (nicht Beamte) erhält durch sein Arbeitsverhältnis zusätzlich zur gesetzlichen Rente:
- eine Altersrente
- eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
- eine Hinterbliebenenrente
Immer noch denken die meisten Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst, dass die ZVK-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rente ausreicht. Zu Unrecht, denn in den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Rente und der ZVK eingeschränkt: So ist z. B. die so genannte Gesamtversorgung weggefallen und durch das "Punktemodell" ersetzt worden.
Das Gute daran:
Viele Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst haben zusätzlich die Möglichkeit, die Leistungen der Zusatzversorgung zu ergänzen durch
- Entgeltumwandlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
- Staatlich geförderte Privat-Vorsorge ("Riester- und Rürup-Rente")


