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Zusatzversorgung
 

Die "kirchlichen Zusatzversorgungskassen" bzw. die "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" sind besondere Formen der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst (im Raum der Kirchen sind sie häufig bekannt unter dem Kürzel "KZVK" - im öffentlichen Dienst als "VBL"). Der Arbeitnehmer (nicht Beamte) erhält durch sein Arbeitsverhältnis zusätzlich zur gesetzlichen Rente:

  • eine Altersrente
  • eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
  • eine Hinterbliebenenrente

Immer noch denken die meisten Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst, dass die ZVK-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rente ausreicht. Zu Unrecht, denn in den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Rente und der ZVK eingeschränkt: So ist z. B. die so genannte Gesamtversorgung weggefallen und durch das "Punktemodell" ersetzt worden.

Das Gute daran:

Viele Arbeitnehmer im kirchlichen und öffentlichen Dienst haben zusätzlich die Möglichkeit, die Leistungen der Zusatzversorgung zu ergänzen durch

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Unser Tipp:

Sie kennen nicht die genaue Höhe Ihrer ZVK-Rente? Kein Problem - unser Ansprechpartner vor Ort ist Spezialist für die ZVK. Bringen Sie Ihre persönlichen Unterlagen mit und er berechnet Ihnen gern individuell aus, mit welchen Leistungen Sie zukünftig aus der Zusatzversorgung noch rechnen können.