Die Zusatzversorgungskassen (ZVK) haben seit dem 01.01.2001 das System der "Gesamtversorgung" eingestellt. Statt dessen wurde das so genannte Punktemodell eingeführt.
So funktioniert es
Die Versorgungspunkte errechnen sich für ein von der ZVK festgelegtes Referenzeinkommen (12.000 € jährlich) nach folgendem Schema.
| Alter | 17 | 18 | 29 | 30 | 31 | 39 | 40 | 46 | 47 | 52 | 53 | 57 | 61 | 64 u. älter | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | 3,1 | 3,0 | 2,1 | 2,0 | 2,0 | 1,6 | 1,5 | 1,3 | 1,2 | 1,1 | 1,0 | 0,9 | 0,8 | 0,8 |
Dabei gilt als Alter die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.
Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles werden die jährlich erworbenen Versorgungspunkte aufaddiert und mit dem Messbetrag in Höhe von 4 € multipliziert. So ergibt sich folgende Formel:
mtl. ZVK-Rente = Summe aller Versorgungspunkte x 4 €
So wenden Sie es auf Ihr persönliches Einkommen an
Wenn Ihr persönliches Einkommen z. B. doppelt so hoch ist wie jährlich 12.000 € (Grundlage der obigen Tabelle), so erhalten Sie auch die doppelte Anzahl an Versorgungspunkten.
Was grundsätzlich zu beachten ist
Die ZVK-Betriebsrente ist bei Zahlung im Versicherungsfall vom Grundsatz her steuerpflichtig!
Grundlage für die Zahlung dieser Rente ist die Erfüllung der so genannten Wartezeit - d. h., für den Versicherten müssen mindestens 60 Monate Beiträge an die ZVK gezahlt sein. Für Betriebsrenten aus freiwilliger Versicherung gelten selbstverständlich keine Wartezeiten.
Was Sie noch wissen sollten ...
... können wir Ihnen an dieser Stelle im Detail gar nicht aufzeigen. Die Zusatzversorgung ist ein kompliziertes Thema, das individuelle Beratung und die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände bedarf.
Wenden Sie sich deshalb bei konkreten Nachfragen an Ihren Ansprechpartner vor Ort.


